Deutschland gehört zu den steuerlich attraktivsten Standorten für Krypto-Anleger weltweit — und zwar wegen einer einzigen Regel: Wer eine Kryptowährung länger als zwölf Monate hält, verkauft sie komplett steuerfrei. Kein Freibetrag, keine Deckelung, keine Abgeltungsteuer. In Österreich gilt demgegenüber seit 2022 eine pauschale Besteuerung von 27,5 Prozent unabhängig von der Haltedauer.
Diese Seite erklärt die Systematik nach § 23 EStG, die beiden Freigrenzen, das FIFO-Prinzip, die Behandlung von Tausch, Staking und Airdrops sowie die seit 2026 geltende DAC8-Meldepflicht. Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Wann sind Krypto-Gewinne in Deutschland steuerfrei?
Gewinne aus dem Verkauf echter Kryptowährungen sind vollständig steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwölf Monate liegen. Grundlage ist § 23 EStG, der Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter“ einstuft — vergleichbar mit Gold oder Antiquitäten. Die Höhe des Gewinns spielt keine Rolle: Auch 500.000 Euro Gewinn bleiben nach Ablauf der Frist steuerfrei. Innerhalb der Frist greift Ihr persönlicher Einkommensteuersatz von 0 bis 45 Prozent.
Wichtig: Diese Regel gilt nur für echte Kryptowährungen. Bei Krypto-ETPs — etwa bei Scalable Capital — handelt es sich um Wertpapiere, für die dauerhaft die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfällt. Der Unterschied ist im Zweifel vierstellig; die Details unter ETP oder echte Coins.
Wie hoch ist die Freigrenze für Krypto-Gewinne?
Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt seit dem Veranlagungszeitraum 2024 1.000 Euro pro Kalenderjahr und Person. Entscheidend ist das Wort Freigrenze: Anders als bei einem Freibetrag ist bei Überschreitung der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Bei 999 Euro Gewinn zahlen Sie null Euro Steuer, bei 1.000 Euro auf den kompletten Betrag. Für Staking-, Mining- und Lending-Erträge gilt eine separate Freigrenze von 256 Euro.
Die 1.000-Euro-Grenze umfasst alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres — also auch Gewinne aus Gold, Devisen oder Sammlerstücken. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren steht jedem Partner die Freigrenze einzeln zu, insgesamt also 2.000 Euro; beide müssen dafür aber eigene Gewinne erzielt haben.
| Einkunftsart | Rechtsgrundlage | Freigrenze | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Veräußerungsgewinne (Verkauf, Tausch) | § 23 EStG | 1.000 € / Jahr | persönlicher Satz 0 – 45 % |
| Staking, Mining, Lending | § 22 Nr. 3 EStG | 256 € / Jahr | persönlicher Satz 0 – 45 % |
| Krypto-ETPs | § 20 EStG | 1.000 € Sparerpauschbetrag | 25 % Abgeltungsteuer + Soli |
Was ist das FIFO-Prinzip bei Kryptowährungen?
FIFO steht für „First In, First Out“: Beim Verkauf gelten die zuerst gekauften Coins als zuerst veräußert. Nach dem BMF-Schreiben erfolgt die Betrachtung grundsätzlich walletbezogen — also je Depot oder Wallet getrennt.
Beispiel: Sie kaufen im März 2024 fünf Ethereum, im März 2025 weitere fünf. Im April 2026 verkaufen Sie fünf Ethereum. Nach FIFO gelten die 2024 gekauften als verkauft — sie sind länger als zwölf Monate gehalten und damit steuerfrei. Hätten Sie die 2025er verkauft, wäre der Gewinn steuerpflichtig gewesen.
Praxistipp: Trennen Sie langfristige Bestände und aktives Trading auf zwei Depots. So verhindern Sie, dass ein kurzfristiger Trade Ihre steuerfreien Altbestände „verbraucht“. Zwei Depots bei unterschiedlichen Anbietern zu führen ist kostenlos — die Depotführung ist bei allen acht Anbietern gebührenfrei.
Ist der Tausch von Krypto gegen Krypto steuerpflichtig?
Ja. Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere gilt steuerlich als Veräußerung des einen und Anschaffung des anderen Wirtschaftsguts — auch wenn dabei kein einziger Euro fließt. Wer Bitcoin gegen Ethereum tauscht, realisiert im selben Moment einen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust, sofern der Bitcoin noch keine zwölf Monate gehalten wurde. Für die erhaltene Kryptowährung beginnt eine neue Haltefrist.
Das ist einer der häufigsten und teuersten Irrtümer im deutschen Kryptomarkt. Wer aktiv zwischen Coins rotiert, produziert bei jeder Umschichtung ein steuerliches Ereignis — und weiß am Jahresende oft nicht mehr, welche Positionen wann angeschafft wurden. Bei deutschen Krypto-Depots ist dieses Risiko geringer, weil dort in der Regel direkt in Euro gehandelt wird und keine Krypto-zu-Krypto-Swaps vorgesehen sind.
Wie werden Staking und Mining besteuert?
Staking-Rewards gelten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und sind bereits beim Zufluss steuerpflichtig — bewertet mit dem Euro-Gegenwert am Tag des Erhalts. Es gilt die Freigrenze von 256 Euro pro Jahr für alle sonstigen Einkünfte zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Für die erhaltenen Rewards beginnt zudem eine neue eigene Haltefrist ab dem Erhaltszeitpunkt. Verkaufen Sie sie später mit Gewinn, greift wieder § 23 EStG. Eine wichtige Klarstellung aus dem aktuellen BMF-Schreiben: Die wirtschaftliche Nutzung von Kryptowährungen durch Staking oder Lending verlängert die Spekulationsfrist nicht auf zehn Jahre — anders als bei manchen anderen Wirtschaftsgütern.
Mining wird ähnlich behandelt: Die geschürften Coins gelten beim Zufluss als steuerpflichtiges Einkommen. Bei gewerblichem Umfang kann zusätzlich Gewerbesteuerpflicht entstehen. Praxisdetails unter Krypto-Staking in Deutschland.
Wie werden Airdrops besteuert?
Airdrops bilden eine Ausnahme: Haben Sie keine Gegenleistung erbracht — also weder eine Aufgabe erfüllt noch Daten bereitgestellt —, sind sie beim Zufluss nicht als Einkommen zu versteuern. Beim späteren Verkauf startet allerdings eine neue einjährige Haltefrist ab dem Erhalt. Wurde dagegen eine Gegenleistung erbracht, liegt eine sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG vor.
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Was ändert sich 2026 durch DAC8?
Ab dem Steuerjahr 2026 melden Krypto-Dienstleister Bestände und Transaktionen automatisch an die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten. Grundlage ist die EU-Richtlinie DAC8. Das Finanzamt erhält damit dieselben Daten wie Sie — nicht deklarierte Gewinne fallen zwangsläufig auf. Zusammen mit der seit dem 1. Juli 2026 vollständig geltenden MiCA-Verordnung ist der Kryptomarkt in Europa damit erstmals lückenlos erfasst.
Praktische Konsequenz: Führen Sie ein sauberes Transaktionsjournal. Alle acht Anbieter in unserem Vergleich stellen Jahresreports oder detaillierte Orderexporte bereit. Bei mehreren Depots oder Börsen lohnt sich ein spezialisiertes Krypto-Steuertool, das Anschaffungszeitpunkte und FIFO-Reihenfolge automatisch zusammenführt.
Wie gebe ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung an?
- Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Einkommensteuererklärung ist der richtige Ort für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.
- Nur steuerpflichtige Vorgänge angeben — Verkäufe nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer müssen nicht erklärt werden.
- Gewinn ermitteln: Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten minus Anschaffungsnebenkosten (also Kauf- und Verkaufsgebühren).
- Staking- und Mining-Erträge gehören ebenfalls in die Anlage SO, aber in einen separaten Bereich für sonstige Leistungen.
- Verluste angeben, auch wenn keine Gewinne vorliegen — sie lassen sich als Verlustvortrag in Folgejahre mitnehmen und gegen künftige Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.
- Nachweise bereithalten, aber nicht ungefragt mitschicken. Das Finanzamt fordert sie bei Bedarf an.
Praktische Steuerstrategien für Krypto-Anleger
Die Jahresfrist bewusst nutzen
Der einfachste und wirksamste Hebel: Halten Sie mindestens zwölf Monate und einen Tag. Bei einem Sparplan bedeutet das, dass jede monatliche Tranche zu einem eigenen Stichtag steuerfrei wird — nach zwölf Monaten Laufzeit haben Sie also fortlaufend steuerfreie Bestände.
Die Freigrenze im Blick behalten
Wenn Sie im laufenden Jahr bereits 950 Euro Gewinn realisiert haben, kann ein weiterer Verkauf über 51 Euro Gewinn den kompletten Betrag steuerpflichtig machen. Verschieben Sie die Transaktion gegebenenfalls ins Folgejahr.
Verluste realisieren
Im aktuellen Marktumfeld — Bitcoin liegt Ende Juli 2026 rund 50 Prozent unter dem Allzeithoch vom Oktober 2025 — bestehen bei vielen Anlegern Buchverluste. Realisierte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich mit Gewinnen desselben Jahres verrechnen und darüber hinaus vortragen. Wichtig: Verluste aus § 23 EStG sind nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechenbar, nicht mit Aktien- oder ETF-Gewinnen.
Depots trennen
Ein Depot für den langfristigen Bestand, ein zweites für aktives Handeln. Da FIFO walletbezogen gilt, bleiben Ihre Altbestände so unangetastet steuerfrei.
| Vorgang | Steuerpflichtig? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verkauf nach über 12 Monaten | nein | § 23 EStG |
| Verkauf innerhalb von 12 Monaten | ja, ab 1.000 € Jahresgewinn | § 23 EStG |
| Tausch Krypto gegen Krypto | ja, wie ein Verkauf | § 23 EStG |
| Kauf mit Euro | nein | — |
| Übertrag auf eigene Wallet | nein | kein Rechtsträgerwechsel |
| Staking-Rewards beim Zufluss | ja, ab 256 € | § 22 Nr. 3 EStG |
| Mining-Erträge | ja, ab 256 € | § 22 Nr. 3 EStG |
| Airdrop ohne Gegenleistung | nein beim Zufluss | — |
| Verkauf von Krypto-ETPs | ja, immer | § 20 EStG |
| Schenkung an Angehörige | Freibeträge beachten | ErbStG |
Sie sehen: Das deutsche Krypto-Steuerrecht belohnt Geduld und bestraft Aktivität. Wer den Vergleichsrechner nutzt, um einen günstigen Anbieter mit echten Coins zu finden, und danach zwölf Monate stillhält, nutzt beide Hebel gleichzeitig — niedrige Kosten und Steuerfreiheit.
Wird die einjährige Haltefrist abgeschafft?
Die Regelung steht seit Jahren in der politischen Diskussion. Verwiesen wird dabei regelmäßig auf Österreich, das die Haltefrist bereits 2022 abgeschafft und durch eine pauschale Besteuerung von 27,5 Prozent ersetzt hat. Die dortigen Steuereinnahmen lagen 2024 allerdings bei rund 33,8 Millionen Euro — ein Hinweis darauf, dass klare Regeln allein noch kein hohes Aufkommen erzeugen, wenn Anleger Gewinne schlicht nicht realisieren.
Stand August 2026 gilt die Zwölfmonatsfrist unverändert. Eine Reform hätte für Bestandsanleger zudem verfassungsrechtliche Hürden zu nehmen. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht — aber kurzfristiges Handeln aus Angst vor einer Gesetzesänderung ist selten eine gute Strategie.
Wie berechnen Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn?
Die Formel ist einfach, die Datenbeschaffung ist es nicht. Der Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG ergibt sich aus:
Berechnungsformel
Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten minus Anschaffungsnebenkosten minus Veräußerungskosten = steuerpflichtiger Gewinn
Anschaffungs- und Veräußerungsnebenkosten sind dabei die Ordergebühren und Spreads, die beim Kauf und Verkauf angefallen sind. Sie mindern den Gewinn — allerdings nur, wenn der Vorgang überhaupt steuerpflichtig ist.
Rechenbeispiel. Sie kaufen im März 2026 Bitcoin für 5.000 Euro und zahlen dabei 15 Euro Gebühren. Im November 2026 verkaufen Sie für 6.500 Euro, wieder mit 20 Euro Kosten. Da zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate liegen, ist der Vorgang steuerpflichtig: 6.500 minus 5.000 minus 15 minus 20 = 1.465 Euro Gewinn. Da dieser Betrag die Freigrenze von 1.000 Euro überschreitet, ist er vollständig mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern — bei 35 Prozent Grenzsteuersatz also rund 513 Euro.
Hätten Sie bis März 2027 gewartet, wären es null Euro gewesen. Vier Monate Geduld hätten in diesem Beispiel 513 Euro gespart.
Was gilt bei mehreren Käufen und Teilverkäufen?
Hier wird FIFO relevant. Ein durchgerechnetes Beispiel mit drei Käufen:
| Datum | Vorgang | Menge | Kurs | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 10.01.2025 | Kauf 1 | 0,10 BTC | 40.000 € | 4.000 € |
| 15.06.2025 | Kauf 2 | 0,05 BTC | 60.000 € | 3.000 € |
| 20.03.2026 | Kauf 3 | 0,05 BTC | 55.000 € | 2.750 € |
| 01.08.2026 | Verkauf | 0,12 BTC | 55.000 € | 6.600 € |
Nach FIFO werden zuerst die 0,10 BTC aus Kauf 1 herangezogen, dann 0,02 BTC aus Kauf 2:
- 0,10 BTC aus Kauf 1 (Januar 2025): Haltedauer über zwölf Monate → steuerfrei. Gewinn: 5.500 minus 4.000 = 1.500 Euro, steuerlich irrelevant.
- 0,02 BTC aus Kauf 2 (Juni 2025): Haltedauer über zwölf Monate → ebenfalls steuerfrei. Gewinn: 1.100 minus 1.200 = minus 100 Euro.
Ergebnis: Der gesamte Verkauf ist steuerfrei, obwohl 1.400 Euro Gewinn entstanden sind. Hätten Sie stattdessen die im März 2026 gekauften Coins verkauft, wäre der Gewinn steuerpflichtig gewesen — die Reihenfolge ist aber gesetzlich vorgegeben und nicht wählbar.
Wie dokumentieren Sie richtig?
Das Finanzamt verlangt keine bestimmte Form, aber nachvollziehbare Angaben. Diese Felder sollten Sie je Transaktion festhalten:
- Datum und Uhrzeit der Anschaffung beziehungsweise Veräußerung
- Kryptowährung und Menge
- Kurs in Euro zum Transaktionszeitpunkt
- Gesamtwert in Euro
- Gebühren und Spread, soweit ausgewiesen
- Depot beziehungsweise Wallet, da FIFO walletbezogen gilt
- Art des Vorgangs — Kauf, Verkauf, Tausch, Staking-Reward, Transfer
Alle acht Anbieter in unserem Vergleich stellen Transaktionsexporte bereit. Prüfen Sie direkt nach der Depoteröffnung, ob der Export alle genannten Felder enthält — nachträglich lässt sich das nicht mehr rekonstruieren.
Welche Fälle werden häufig falsch behandelt?
| Fall | Behandlung | Häufiger Irrtum |
|---|---|---|
| Tausch Coin gegen Coin | steuerpflichtige Veräußerung | „ohne Euro kein Steuerereignis“ |
| Transfer auf eigene Wallet | steuerneutral, Frist läuft weiter | „gilt als Verkauf“ |
| Kauf mit Stablecoins | Veräußerung des Stablecoins | „Stablecoins sind neutral“ |
| Staking-Rewards | beim Zufluss steuerpflichtig | „erst beim Verkauf relevant“ |
| Airdrop ohne Gegenleistung | kein Zufluss-Einkommen, neue Frist | „immer steuerpflichtig“ |
| Verlust durch Insolvenz | Anerkennung im Einzelfall strittig | „automatisch absetzbar“ |
| Schenkung an Ehepartner | ErbStG, Freibeträge beachten | „steuerfrei ohne Grenze“ |
| Krypto-ETP | Abgeltungsteuer, keine 12-Monats-Frist | „wie echte Coins“ |
Wie verrechnen Sie Verluste?
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind ausschließlich mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechenbar — also mit anderen § 23-Gewinnen, nicht mit Aktien-, ETF- oder Zinserträgen. Übersteigen die Verluste die Gewinne des Jahres, können Sie sie ins Vorjahr zurücktragen oder unbegrenzt in Folgejahre vortragen lassen. Voraussetzung ist, dass Sie sie in der Steuererklärung angeben.
Das ist im aktuellen Marktumfeld praktisch relevant: Bitcoin notiert Ende Juli 2026 rund 50 Prozent unter dem Allzeithoch vom Oktober 2025, der Juni brachte allein ein Minus von über 20 Prozent. Viele Anleger halten Positionen im Verlust. Wer diese innerhalb der Zwölfmonatsfrist realisiert, kann den Verlust dokumentieren und gegen künftige Gewinne stellen.
Wichtig bei der Verlustrealisierung
Der Verlust muss innerhalb der Zwölfmonatsfrist realisiert werden, um steuerlich verwertbar zu sein. Verkaufen Sie eine Position nach über zwölf Monaten mit Verlust, ist dieser steuerlich unbeachtlich — genau wie ein Gewinn steuerfrei wäre. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr wirkt in beide Richtungen.
Was passiert bei einem Umzug ins Ausland?
Beim Wegzug aus Deutschland kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Wegzugsbesteuerung greifen. Für Kryptowährungen im Privatvermögen ist die Rechtslage weniger eindeutig als bei Kapitalgesellschaftsanteilen; die Details hängen vom Einzelfall und vom Zielland ab.
Ebenfalls relevant: Viele Länder besteuern Krypto-Gewinne anders als Deutschland. Österreich kennt seit 2022 keine Haltefrist mehr und besteuert pauschal mit 27,5 Prozent; die dortigen Steuereinnahmen lagen 2024 bei rund 33,8 Millionen Euro. Wer einen Umzug plant und größere Krypto-Bestände hält, sollte das im Vorfeld mit einer Steuerberatung klären — die Frage ist zu komplex für pauschale Aussagen.
Wann brauchen Sie ein Krypto-Steuertool?
Ein Steuertool lohnt sich, wenn …
- Sie handeln an mehreren Plattformen
- Sie tauschen häufig zwischen Kryptowährungen
- Sie erzielen regelmäßige Staking- oder Lending-Erträge
- Sie nutzen CopyTrading oder automatisierte Strategien
- Ihre Transaktionszahl liegt im dreistelligen Bereich
Eine einfache Tabelle genügt, wenn …
- Sie nutzen ein einziges deutsches Depot
- Sie kaufen ausschließlich mit Euro und verkaufen selten
- Ihr Anbieter liefert einen vollständigen Jahresbericht
- Sie halten alles länger als zwölf Monate
- Ihre Transaktionen passen auf eine Seite
Für die meisten Nutzer eines einzelnen deutschen Krypto-Depots reicht der Jahresexport des Anbieters plus eine simple Tabellenkalkulation. Der Aufwand liegt dann bei unter einer Stunde pro Jahr — deutlich weniger, als die steuerliche Komplexität zunächst vermuten lässt.
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Häufige Fragen
Wann sind Bitcoin-Gewinne steuerfrei?
Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Dann ist der Gewinn nach § 23 EStG vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Innerhalb der Frist gilt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz, sobald die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr erreicht wird.
Wie hoch ist die Freigrenze für Krypto-Gewinne 2026?
1.000 Euro pro Kalenderjahr und Person für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Für Staking und Mining gilt eine separate Freigrenze von 256 Euro.
Ist der Tausch von Bitcoin gegen Ethereum steuerpflichtig?
Ja. Der Tausch gilt als Veräußerung des einen und Anschaffung des anderen Wirtschaftsguts, auch wenn kein Euro fließt. Lag die Haltedauer des abgegebenen Coins unter zwölf Monaten, ist der Gewinn steuerpflichtig. Für den erhaltenen Coin beginnt eine neue Haltefrist.
Was ist FIFO bei Kryptowährungen?
First In, First Out: Beim Verkauf gelten die zuerst gekauften Coins als zuerst veräußert. Die Betrachtung erfolgt laut BMF grundsätzlich walletbezogen. Wer langfristige Bestände und aktives Trading auf zwei Depots trennt, behält den Überblick über steuerfreie Positionen leichter.
Wie werden Staking-Rewards versteuert?
Als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, und zwar bereits beim Zufluss zum Euro-Gegenwert am Tag des Erhalts. Die Freigrenze beträgt 256 Euro pro Jahr für alle sonstigen Einkünfte zusammen. Für die erhaltenen Coins beginnt eine neue eigene Haltefrist.
Was bedeutet DAC8 für Krypto-Anleger?
Ab dem Steuerjahr 2026 melden Krypto-Dienstleister Bestände und Transaktionen automatisch an die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten. Das Finanzamt verfügt damit über dieselben Daten wie Sie. Ein sauberes Transaktionsjournal ist daher praktisch unverzichtbar.
Wo trage ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung ein?
In der Anlage SO (Sonstige Einkünfte). Dort gehören sowohl private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG als auch Staking- und Mining-Erträge nach § 22 Nr. 3 EStG hin. Verkäufe nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer müssen nicht angegeben werden.
Kann ich Krypto-Verluste steuerlich nutzen?
Ja. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich mit Gewinnen derselben Einkunftsart im selben Jahr verrechnen und darüber hinaus als Verlustvortrag in Folgejahre mitnehmen. Eine Verrechnung mit Aktien- oder ETF-Gewinnen ist nicht möglich.
Werden Krypto-ETPs anders besteuert als echte Coins?
Ja, und der Unterschied ist erheblich. Für ETPs gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, unabhängig von der Haltedauer. Bei 20.000 Euro Gewinn sind das rund 5.275 Euro, die bei echten Coins nach zwölf Monaten gar nicht anfallen würden.
Wird die einjährige Haltefrist abgeschafft?
Stand August 2026 gilt sie unverändert. Eine Abschaffung wird politisch diskutiert, ist aber nicht beschlossen. Österreich hat die Frist bereits 2022 durch eine pauschale Besteuerung von 27,5 Prozent ersetzt.
Wie berechne ich meinen steuerpflichtigen Gewinn?
Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten minus Anschaffungsnebenkosten minus Veräußerungskosten. Ordergebühren und Spreads mindern also den Gewinn — allerdings nur, wenn der Vorgang überhaupt steuerpflichtig ist, also innerhalb der Zwölfmonatsfrist stattfindet.
Kann ich wählen, welche Coins ich verkaufe?
Nein. Die FIFO-Reihenfolge ist gesetzlich vorgegeben: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst veräußert. Sie können die Zuordnung aber indirekt beeinflussen, indem Sie langfristige Bestände und aktives Trading auf getrennte Depots verteilen — FIFO gilt walletbezogen.
Sind Verluste nach zwölf Monaten steuerlich absetzbar?
Nein. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr wirkt in beide Richtungen: Wer nach über zwölf Monaten mit Verlust verkauft, kann diesen nicht geltend machen. Verluste müssen innerhalb der Frist realisiert werden, um verwertbar zu sein.
Mit welchen Gewinnen kann ich Krypto-Verluste verrechnen?
Nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG. Eine Verrechnung mit Aktien-, ETF- oder Zinserträgen ist ausgeschlossen. Übersteigende Verluste lassen sich ins Vorjahr zurück- oder unbegrenzt in Folgejahre vortragen.
Welche Angaben muss ich je Transaktion dokumentieren?
Datum und Uhrzeit, Kryptowährung und Menge, Kurs und Gesamtwert in Euro, Gebühren, das jeweilige Depot oder die Wallet sowie die Art des Vorgangs. Prüfen Sie gleich nach der Depoteröffnung, ob der Export Ihres Anbieters all das enthält.
Brauche ich ein Krypto-Steuertool?
Bei einem einzelnen deutschen Depot mit überschaubarer Transaktionszahl genügt der Jahresexport plus eine Tabellenkalkulation — Aufwand unter einer Stunde pro Jahr. Ein Tool lohnt sich, sobald Sie an mehreren Plattformen handeln, häufig tauschen oder regelmäßige Staking-Erträge erzielen.
Was gilt bei einem Umzug ins Ausland?
Die Rechtslage zur Wegzugsbesteuerung ist bei Kryptowährungen im Privatvermögen weniger eindeutig als bei Gesellschaftsanteilen und hängt vom Einzelfall und Zielland ab. Bei größeren Beständen sollten Sie das vor dem Umzug mit einer Steuerberatung klären.