Ratgeber · Steuern

Krypto-Steuern in Deutschland 2026

Haltefrist, Freigrenze und Meldepflichten einfach erklärt – Stand: Ende Juli 2026. Keine Steuerberatung, sondern eine erste Orientierung.

⚠️

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexeren Fällen oder größeren Summen empfiehlt sich der Gang zu einem Steuerberater mit Krypto-Erfahrung.

Die Grundregel: private Veräußerungsgeschäfte

Kryptowährungen gelten in Deutschland steuerlich als „sonstige Wirtschaftsgüter" – ähnlich wie Gold oder Kunstgegenstände, nicht wie Aktien. Gewinne aus dem Verkauf fallen unter § 23 Einkommensteuergesetz (private Veräußerungsgeschäfte).

Die einjährige Haltefrist

Hältst du eine Kryptowährung länger als 12 Monate, ist ein späterer Verkaufsgewinn vollständig steuerfrei – unabhängig von der Höhe. Verkaufst du innerhalb der zwölf Monate, wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (0 bis 45 Prozent) versteuert.

Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere (z. B. Bitcoin in Ethereum) gilt als Verkauf und kann die Haltefrist für den neu erhaltenen Coin neu starten lassen.

Freigrenzen 2026 im Überblick

EinkunftsartFreigrenze pro JahrRechtsgrundlage
Veräußerungsgewinne innerhalb der Haltefrist1.000 €§ 23 EStG
Staking, Mining, Lending (laufende Einkünfte)256 €§ 22 Nr. 3 EStG

Wichtig: Es handelt sich um Freigrenzen, nicht um Freibeträge. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.

Politische Debatte um die Haltefrist

Die Bundesregierung hat einen Vorstoß zur Abschaffung der einjährigen Haltefrist diskutiert, der Bundestag hat einen entsprechenden Entwurf zuletzt jedoch nicht mehrheitsfähig beschlossen. Stand Ende Juli 2026 gilt die aktuelle Regelung unverändert weiter. Wer langfristig orientiert ist, sollte die politische Entwicklung dennoch im Blick behalten, da eine Änderung frühestens für künftige Veranlagungszeiträume relevant würde.

DAC8: mehr Transparenz für Finanzämter

Seit dem 1. Januar 2026 sind Krypto-Dienstleister durch die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Kunden systematisch zu erfassen. Ab 2027 sollen diese Daten automatisiert an die Finanzbehörden übermittelt werden. Eine lückenlose eigene Dokumentation von Käufen, Verkäufen und Haltefristen wird dadurch noch wichtiger.

FIFO-Methode

Bei mehreren Käufen derselben Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten gilt in Deutschland die First-in-first-out-Methode: Es wird angenommen, dass die zuerst gekauften Coins auch zuerst wieder verkauft werden.

📊 Jetzt passenden Broker finden Live-Vergleich

Werbung · Vergleich unabhängiger Partnerangebote. Auswahl & Reihenfolge können Vergütungen durch Anbieter berücksichtigen. Kryptowerte sind hochspekulativ – Kapitalverlust möglich.

Häufige Fragen

FAQ

Muss ich jeden Krypto-Kauf versteuern?

Nein. Steuerlich relevant wird es erst beim Verkauf, Tausch oder bei bestimmten laufenden Einkünften wie Staking – nicht beim reinen Kauf und Halten.

Was passiert, wenn ich die 1.000-€-Freigrenze überschreite?

Dann ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Betrag oberhalb der Grenze – da es sich um eine Freigrenze und keinen Freibetrag handelt.

Gilt die Haltefrist auch für Ethereum-Staking?

Nach aktuellem Stand verlängert Staking die reguläre einjährige Haltefrist nicht auf zehn Jahre; die Staking-Erträge selbst werden aber separat als sonstige Einkünfte besteuert.

Wird die Haltefrist 2027 abgeschafft?

Das ist derzeit offen. Ein entsprechender Vorstoß wurde politisch diskutiert, aber zuletzt vom Bundestag nicht beschlossen. Bis zu einer rechtskräftigen Gesetzesänderung gilt die aktuelle Regel.