BaFin, MiCA und Einlagensicherung – was diese Begriffe für dich als Anlegerin oder Anleger konkret bedeuten.
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) ist seit dem 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft und gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die letzte Übergangsfrist für Anbieter lief am 1. Juli 2026 endgültig aus. Seitdem benötigt jeder Kryptodienstleister (CASP) eine gültige Zulassung, um in der EU aktiv Kunden anzuwerben und Dienstleistungen anzubieten.
Eine MiCA-Zulassung verpflichtet Anbieter unter anderem zu einer klaren Trennung von Kundengeldern, Mindestkapitalanforderungen und einem geregelten Beschwerdeverfahren.
In Deutschland übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Zulassung und laufende Aufsicht über Kryptodienstleister. Eine aktuelle Liste zugelassener Anbieter veröffentlicht die BaFin auf ihrer eigenen Website – ein Blick dorthin lohnt sich vor der Depot-Eröffnung.
Mehrere der hier verglichenen Broker – darunter flatex, JustTrade, TradersPlace und finanzen.net Zero – lassen die Kryptoverwahrung durch die spezialisierte, BaFin-lizenzierte Tangany GmbH durchführen. Bitpanda verwahrt als eigenständig lizenzierter Anbieter selbst, zusätzlich beaufsichtigt durch die österreichische FMA. Bei Scalable Capital handelt es sich technisch um Wertpapiere (ETPs), die im regulären Depot verwahrt werden.
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Bargeld auf deinem Verrechnungskonto bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank, falls die kontoführende Bank insolvent wird. Kryptowerte selbst fallen nicht unter diesen Schutz. Wertpapiere wie ETFs oder Krypto-ETPs gelten dagegen als Sondervermögen und sind im Insolvenzfall des Brokers grundsätzlich geschützt.
Vorsicht bei nicht lizenzierten Plattformen: Anbieter ohne gültige Zulassung dürfen seit Juli 2026 in der EU keine Kryptodienstleistungen mehr aktiv bewerben. Prüfe bei unbekannten Plattformen immer zuerst die Regulierung.
Ja, alle sieben Anbieter verfügen über eine BaFin-Lizenz, eine EU-CASP-Zulassung nach MiCA oder beides.
Das hängt vom Verwahrmodell ab. Bei getrennter, regulierter Verwahrung sollen Kundenvermögen grundsätzlich vom Vermögen des Brokers getrennt und geschützt sein – Details regelt die jeweilige MiCA-Zulassung.
Nein. Die Einlagensicherung schützt nur vor der Insolvenz des Anbieters, nicht vor Kursverlusten der Kryptowerte selbst.